Rechtliche Aspekte der revisionssicheren Dokumentenarchivierung

Die revisionssichere Archivierung von Dokumenten ist weit mehr als eine organisatorische Aufgabe – sie ist ein zentraler Bestandteil der rechtlichen und betrieblichen Compliance in Unternehmen. Besonders im digitalen Zeitalter, in dem Daten in rasantem Tempo generiert und verarbeitet werden, gewinnt die Frage nach einer manipulationssicheren, nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Archivierung zunehmend an Bedeutung.

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, definiert die zentralen Anforderungen an revisionssichere Systeme und zeigt praxisnahe technische und organisatorische Lösungswege – insbesondere unter Einbindung moderner Archivlösungen wie ArchiveKeeper.

1. Was bedeutet „revisionssichere Archivierung“?

Der Begriff „revisionssicher“ bezeichnet die Fähigkeit eines Archivierungssystems, digitale und physische Dokumente so zu speichern, dass deren Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit über definierte Aufbewahrungsfristen hinweg gewährleistet bleibt – und das unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher, regulatorischer und unternehmensinterner Vorgaben.

Ein revisionssicheres Archivierungssystem muss gewährleisten, dass Dokumente:

  • Unveränderbar gespeichert werden,
  • vollständig und lückenlos abgelegt sind,
  • ordnungsgemäß archiviert werden – im Sinne der gesetzlichen Vorschriften,
  • jederzeit verfügbar und lesbar bleiben,
  • und bei Bedarf als Beweismittel anerkannt werden können.

Diese Anforderungen betreffen nicht nur steuerlich oder handelsrechtlich relevante Dokumente, sondern zunehmend auch personenbezogene Daten, Vertragsunterlagen, technische Dokumentationen und branchenspezifische Spezialformate.

2. Rechtlicher Rahmen der Dokumentenarchivierung (Beispiel: Deutschland)

In Deutschland ist die Dokumentenarchivierung gesetzlich klar geregelt. Die zentralen Anforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die sich je nach Unternehmensform, Branche und Art der gespeicherten Daten unterscheiden. Eine revisionssichere Archivierung ist dabei nicht nur eine Frage der organisatorischen Sorgfalt, sondern ein rechtlich verpflichtender Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Die folgenden vier Themenbereiche sind für Unternehmen besonders relevant: handels- und steuerrechtliche Vorgaben, Datenschutzregelungen, branchenspezifische Anforderungen sowie digitale Ordnungsvorschriften wie die GoBD.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) stellen die Grundpfeiler der handels- und steuerrechtlichen Archivierungspflichten dar. § 257 HGB verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung wesentlicher Unterlagen wie Jahresabschlüssen, Buchungsbelegen, Inventaren und Geschäftsbriefen – in der Regel für sechs bis zehn Jahre. Parallel dazu regelt § 147 AO die steuerlich relevante Archivierung, insbesondere in Bezug auf die Nachprüfbarkeit durch Finanzbehörden. Hierbei gilt das Prinzip der maschinellen Auswertbarkeit, das bedeutet: Archivierte Dokumente müssen in elektronischer Form strukturiert vorliegen und mit geeigneter Software überprüft werden können.

Auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an Archivierungssysteme, insbesondere wenn personenbezogene Daten gespeichert werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten während der Archivierungsdauer vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nur für zulässige Zwecke verarbeitet werden. Darüber hinaus verpflichtet die DSGVO zur Datenminimierung und zur Möglichkeit der Löschung, sobald ein legitimer Aufbewahrungszweck entfällt. Archivsysteme müssen daher technisch in der Lage sein, Daten selektiv zu löschen oder zu anonymisieren – und das bei gleichzeitiger Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, was organisatorische und technische Sorgfalt erfordert.

Branchenspezifische Regelungen definieren zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften spezielle Archivierungsanforderungen. Im Gesundheitswesen müssen beispielsweise gemäß § 630f BGB sowie weiterer berufsrechtlicher Vorgaben Patientenakten für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. In der Finanzbranche kommen umfangreiche Vorgaben aus der EU-Richtlinie MiFID II sowie dem Kreditwesengesetz (KWG) hinzu, die eine besonders manipulationssichere Archivierung von Transaktions- und Beratungsdokumentationen vorschreiben. Auch in der Energiewirtschaft, Luftfahrt oder bei öffentlichen Auftraggebern bestehen eigene Archivierungsstandards, die regelmäßig an technologische Entwicklungen und neue regulatorische Anforderungen angepasst werden.

Ein weiterer wesentlicher Rahmen wird durch die GoBD gesetzt – die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Diese vom Bundesministerium der Finanzen definierten Regeln schreiben vor, wie digitale Informationen gespeichert, strukturiert, gesichert und dokumentiert werden müssen. Dabei stehen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit im Fokus. Unternehmen müssen gewährleisten, dass archivierte Geschäftsvorfälle jederzeit prüfbar sind – auch nach Systemwechseln oder organisatorischen Änderungen. Die GoBD gelten branchenübergreifend und sind für alle steuerpflichtigen Organisationen verbindlich.

2.1 Unterschiede im rechtlichen Rahmen der Dokumentenarchivierung – Beispiel Österreich

Obwohl Deutschland und Österreich in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Datenschutzrechts vergleichbare Standards verfolgen, gibt es bei der revisionssicheren Dokumentenarchivierung einige Unterschiede, die insbesondere für Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit von Bedeutung sind. Während das deutsche Handels- und Steuerrecht in der Regel Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren vorgibt, gelten in Österreich gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich siebenjährige Fristen. Anders als in Deutschland beginnt die Frist in Österreich nicht mit dem Ende des Kalenderjahres, sondern in der Regel mit dem Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres. In Einzelfällen, etwa bei Grundstücksveräußerungen, kann sich die steuerrechtliche Aufbewahrungsdauer in Österreich sogar auf bis zu 22 Jahre verlängern.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Bereich der elektronischen Archivierung. Während in Deutschland mit den GoBD detaillierte und verbindliche Vorgaben zur digitalen Aufbewahrung bestehen, fehlt in Österreich ein vergleichbares Regelwerk. Unternehmen orientieren sich stattdessen an allgemeinen Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen, wie sie sich aus der BAO und der UGB-Praxis ableiten lassen. Das bedeutet, dass die Anforderungen an Protokollierung, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit von elektronisch archivierten Dokumenten weniger detailliert geregelt sind als in Deutschland, wenngleich die österreichischen Finanzbehörden auch hier revisionssichere Systeme erwarten.

Hinsichtlich des Datenschutzrechts gilt in Österreich wie auch in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die nationale Umsetzung erfolgt über das österreichische Datenschutzgesetz (DSG), das in einigen Punkten weniger restriktiv ausgelegt ist. Besonders im Zusammenhang mit Archivierungen zu wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Zwecken eröffnet das DSG erweiterte Spielräume. Unternehmen können sich hier auf spezielle Regelungen berufen, um archivierte personenbezogene Daten unter bestimmten Bedingungen länger aufzubewahren, ohne gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Dennoch gelten auch in Österreich hohe Anforderungen an Sicherheit, Zugriffskontrolle und Transparenz im Umgang mit archivierten personenbezogenen Daten.

Ein interessantes Detail betrifft die rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen. In Österreich wird die qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung vollumfänglich anerkannt und einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Dies ergibt sich aus dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG). Damit lassen sich digital signierte Dokumente in Österreich rechtssicher archivieren und im Bedarfsfall auch vor Gericht verwenden – teilweise mit weniger rechtlichen Hürden als in Deutschland, wo zusätzliche Anforderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten.

Auch branchenspezifisch gibt es Unterschiede. Während Deutschland zahlreiche spezifische Regelungen für einzelne Sektoren kennt – etwa im Gesundheitswesen oder im Finanzsektor –, ist die Gesetzgebung in Österreich in diesen Bereichen tendenziell weniger detailliert ausgestaltet. So existieren beispielsweise keine bundesweit einheitlichen Vorschriften zur Archivierung medizinischer Unterlagen; stattdessen greifen standesrechtliche Bestimmungen oder länderspezifische Regelungen. In stark regulierten Bereichen wie dem Bankwesen hingegen bestehen durch EU-Vorgaben wie MiFID II weitgehende Parallelen zur deutschen Rechtslage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Grundprinzipien revisionssicherer Archivierung in Deutschland und Österreich zwar ähneln, es jedoch signifikante Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung gibt – insbesondere im Hinblick auf Fristen, technische Anforderungen und nationale Datenschutzregelungen. Für international tätige Unternehmen ist es daher essenziell, länderspezifische Anforderungen im Archivierungskonzept zu berücksichtigen und gegebenenfalls differenzierte technische sowie organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um eine durchgängig rechtskonforme Archivierung zu gewährleisten.

3. Die fünf Grundsätze revisionssicherer Archivierung

Die Praxis revisionssicherer Archivierung orientiert sich an fünf zentralen Prinzipien, die sowohl technisch als auch organisatorisch umgesetzt werden müssen:

3.1 Unveränderbarkeit

Die Unveränderbarkeit stellt sicher, dass einmal archivierte Dokumente nicht mehr nachträglich verändert oder gelöscht werden können. Dies ist essenziell, um die Integrität der Informationen über die gesamte Aufbewahrungsdauer hinweg zu gewährleisten. Technisch wird dies häufig durch WORM-Speicher (Write Once, Read Many) oder manipulationssichere Dateisysteme realisiert. Ergänzend können digitale Signaturen oder Zeitstempel eingesetzt werden, um nachzuweisen, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form vorlag. Die Unveränderbarkeit bildet das Fundament für Vertrauen in die Archivdaten – sowohl intern als auch gegenüber Dritten wie Behörden oder Gerichten.

3.2 Nachvollziehbarkeit

Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit archivierten Dokumenten lückenlos dokumentiert und überprüfbar sind. Dazu gehören z. B. Protokolle über Zugriffe, Bearbeitungen, Systemänderungen und Benutzeraktionen. Diese Informationen müssen jederzeit auswertbar sein, um bei Audits oder rechtlichen Auseinandersetzungen vollständige Transparenz zu gewährleisten. In der Praxis wird dies durch revisionssichere Protokollierung und sogenannte Audit-Trails realisiert. Diese ermöglichen es, den vollständigen Lebenszyklus eines Dokuments im System zu rekonstruieren – ein wesentliches Kriterium für Compliance und Vertrauen.

3.3 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit archivierter Dokumente stellt sicher, dass diese jederzeit innerhalb der gesetzlichen oder betrieblichen Aufbewahrungsfristen zugänglich sind – unabhängig von technischen Störungen oder Systemänderungen. Das bedeutet auch, dass Formate langfristig lesbar bleiben müssen, z. B. durch regelmäßige Migration in aktuelle Formate. Hochverfügbare Systemarchitekturen, redundante Speicherlösungen und performante Suchfunktionen sind entscheidend, um den schnellen Zugriff auf relevante Daten zu gewährleisten. Verfügbarkeit ist nicht nur eine technische, sondern auch eine geschäftskritische Anforderung – insbesondere bei Prüfungen, rechtlichen Anfragen oder im Kundenservice.

3.4 Integrität

Die Integrität eines Dokuments beschreibt dessen Vollständigkeit und Unversehrtheit über die gesamte Aufbewahrungsdauer hinweg. Es muss ausgeschlossen sein, dass Daten unbemerkt verfälscht, beschädigt oder unvollständig gespeichert werden. Der Einsatz kryptografischer Hashwerte, digitaler Signaturen und kontinuierlicher Integritätsprüfungen hilft, diese Anforderungen zu erfüllen. Eine regelmäßige Validierung der Archivbestände – etwa durch Hash-Vergleiche – dient als Kontrollmechanismus. Nur durch garantierte Integrität behalten Dokumente ihre rechtliche und wirtschaftliche Aussagekraft und können als verlässliche Grundlage für Entscheidungen oder Nachweise dienen.

3.5 Authentizität

Die Authentizität gewährleistet, dass ein archiviertes Dokument tatsächlich vom angegebenen Urheber stammt und in seiner Originalform erhalten geblieben ist. Dabei spielt die eindeutige Zuordnung zu einer Quelle oder Person – etwa durch digitale Signaturen, Benutzerzertifikate oder Zeitstempel – eine zentrale Rolle. Authentizität ist besonders in rechtlich sensiblen Kontexten von Bedeutung, da sie die Glaubwürdigkeit und Beweiskraft eines Dokuments untermauert. Archivsysteme müssen sicherstellen, dass die Herkunft und Originalität jedes Dokuments eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert und im Zweifel auch gerichtsfest nachgewiesen werden können.

4. Technische und organisatorische Umsetzung

Eine revisionssichere Archivierung ist nur durch das Zusammenspiel technischer Maßnahmen und organisatorischer Regelungen realisierbar. Entscheidend ist die Auswahl eines geeigneten Archivsystems, ergänzt durch klare interne Richtlinien.

4.1 Technische Anforderungen

Ein leistungsfähiges Archivierungssystem muss folgende Merkmale aufweisen:

Manipulationssichere Speichertechnologie: Lösungen wie ArchiveKeeper können auf moderne Speicherarchitekturen setzen um die Unveränderbarkeit der Daten sicherzustellen. Digitale Signaturverfahren: Der Einsatz kryptografischer Signaturen sichert die Authentizität der Dokumente ab und erfüllt die Anforderungen unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Redundanz und Hochverfügbarkeit: Ein mehrstufiges Backup-Konzept sowie redundante Systemarchitekturen – wie sie in ArchiveKeeper umgesetzt sind – ermöglichen einen unterbrechungsfreien 24/7-Betrieb. Intelligente Suchfunktionen: Die schnelle und präzise Auffindbarkeit von Dokumenten, auch in sehr großen Archiven, ist ein zentrales Qualitätskriterium. ArchiveKeeper bietet umfassende Suchfunktionen bis auf Versionsebene. Zugriffs- und Rollenmanagement: Ein fein granuliertes Rechte- und Rollenkonzept verhindert unbefugte Zugriffe und unterstützt die datenschutzkonforme Speicherung.

Ein zentraler Aspekt der Revisionssicherheit in ArchiveKeeper ist die Verwendung moderner Kryptographie. Mittels Hashing werden digitale Fingerabdrücke für jedes Dokument erstellt, die Manipulationen sofort erkennbar machen. Um den Zustand der archivierten Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, integriert ArchiveKeeper einen externen Trust Service Provider (TSP). Dieser fügt Zeitstempel hinzu, die die Echtheit und Unveränderbarkeit der Dokumente dokumentieren. Regelmäßige Timestamping-Läufe sorgen dafür, dass nicht nur einzelne Dokumente, sondern das gesamte Archiv revisionssicher bleibt. Diese kontinuierliche Absicherung ist ein wesentlicher Bestandteil, um auch langfristig den hohen Anforderungen an elektronische Archivierungsverfahren gerecht zu werden.

4.2 Organisatorische Anforderungen

Die organisatorische Umsetzung revisionssicherer Archivierung ist ebenso entscheidend wie die technische Infrastruktur. Nur durch klare interne Regelungen, Zuständigkeiten und Prozesse lässt sich langfristig sicherstellen, dass ein Archivierungssystem den rechtlichen Vorgaben genügt und im betrieblichen Alltag zuverlässig funktioniert. Die folgenden Bereiche sind dabei besonders relevant:

Aufbewahrungsfristen richtig definieren und umsetzen Ein zentrales Element der organisatorischen Archivierung ist die Festlegung klarer Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Dokumententypen. Diese Fristen orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben wie HGB, AO, DSGVO oder branchenspezifischen Regelungen, müssen aber auch intern dokumentiert, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Unternehmen sollten archivierte Dokumente automatisch nach Ablauf der jeweiligen Frist löschen oder in ein Langzeitarchiv überführen. Ein durchdachtes Löschkonzept schützt nicht nur vor Datenschutzverstößen, sondern verhindert auch eine unnötige Datenanhäufung. Die Einhaltung dieser Fristen sollte idealerweise durch Workflows, Fristenkalender oder automatische Archivierungsrichtlinien im System unterstützt werden.

Zugriffsrechte kontrolliert und differenziert vergeben Eine revisionssichere Archivierung setzt zwingend ein fein abgestimmtes Berechtigungsmanagement voraus. Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf sensible oder geschäftskritische Dokumente erhalten – und auch dieser Zugriff sollte auf das Notwendige beschränkt sein (Prinzip der Datenminimierung). Rechtevergabe, Rollenmodelle und Protokollierung müssen nachvollziehbar geregelt und technisch umgesetzt werden. Besonders bei personenbezogenen Daten ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff ein zentrales Datenschutzkriterium. Regelmäßige Überprüfungen und Rezertifizierungen der Zugriffsrechte stellen sicher, dass etwa nach Rollenwechseln oder Personalveränderungen keine Sicherheitslücken entstehen. Moderne Archivsysteme unterstützen dies durch zentrale Benutzerverwaltung, rollenbasierte Zugriffskonzepte und detaillierte Audit-Logs.

Regelmäßige Prüfungen und Audits einplanen Um die langfristige Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität des Archivierungssystems zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich. Interne Audits prüfen, ob organisatorische Prozesse und technische Schutzmaßnahmen korrekt angewendet werden und mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Externe Prüfungen – etwa durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Datenschutzbeauftragte – ergänzen die interne Kontrolle und erhöhen die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden. Die Ergebnisse dieser Audits sollten dokumentiert und als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen genutzt werden. Zusätzlich empfiehlt sich die Durchführung von Wiederherstellungstests, um die Verfügbarkeit der archivierten Daten auch im Katastrophenfall sicherzustellen.

Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden Ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor revisionssicherer Archivierung ist das Wissen und Verhalten der Mitarbeitenden. Nur wenn alle Beteiligten die rechtlichen Anforderungen und internen Prozesse verstehen, kann ein Archivsystem auch im Alltag regelkonform genutzt werden. Deshalb sollten regelmäßige Schulungen stattfinden, die den sicheren Umgang mit archivierungspflichtigen Dokumenten, die Bedeutung von Aufbewahrungsfristen und den Schutz sensibler Daten vermitteln. Dabei sind sowohl allgemeine Compliance-Schulungen als auch rollenspezifische Trainings sinnvoll – etwa für IT-Administratoren, Fachabteilungen oder das Management. Ergänzend helfen interne Richtlinien, Checklisten oder FAQ-Dokumente, den sicheren Umgang mit dem Archivsystem zu fördern und Fehler zu vermeiden.

5. Risiken bei Verstößen gegen Archivierungspflichten

Die Nichteinhaltung gesetzlicher Archivierungsvorgaben kann für Unternehmen gravierende rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Konsequenzen nach sich ziehen. Ein zentrales Risiko besteht in der Verhängung von Bußgeldern und Strafen. Werden beispielsweise steuerrelevante Unterlagen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt oder sind sie im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht vorlegbar, drohen empfindliche Sanktionen durch Finanzbehörden. Auch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben – etwa bei der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten über die vorgeschriebenen Fristen hinaus – können gemäß DSGVO zu hohen Geldbußen führen, die sich im schlimmsten Fall auf Millionenbeträge belaufen.

Ein weiteres Risiko ist der Verlust der rechtlichen Beweiskraft von Dokumenten. Wenn Unterlagen nicht revisionssicher archiviert wurden, können sie im Streitfall vor Gericht als Beweismittel angezweifelt oder sogar vollständig verworfen werden. Dies kann gerade bei Vertragsstreitigkeiten, Haftungsfällen oder Nachweispflichten im Finanzwesen zu erheblichen Nachteilen führen. Auch die interne Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Geschäftsvorfällen leidet, wenn Dokumente fehlen oder nicht authentisch rekonstruierbar sind.

Hinzu kommt der potenzielle Reputationsschaden. Kunden, Geschäftspartner und Aufsichtsbehörden erwarten heute ein hohes Maß an Compliance und Datensicherheit. Werden Versäumnisse bekannt – etwa durch Medienberichte oder öffentliche Prüfberichte – kann dies das Vertrauen in das Unternehmen dauerhaft schädigen. In der Summe zeigen diese Risiken, dass eine verlässliche und gesetzeskonforme Archivierung kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein elementarer Bestandteil unternehmerischer Sorgfalt und Risikovorsorge ist.

Mit ArchiveKeeper bietet sich Unternehmen eine zentrale Plattform, die alle Anforderungen an die revisionssichere Archivierung erfüllt – und das mit höchster Effizienz und Sicherheit. Dokumente werden zentral abgelegt, verschlüsselt und durch eine integrierte automatische Versionierung ergänzt. Das bedeutet, dass Änderungen an Dokumenten lückenlos protokolliert werden. So bleibt die gesamte Dokumentenhistorie nachvollziehbar, ohne dass die Integrität der Originaldokumente gefährdet wird.

Ein weiterer Vorteil von ArchiveKeeper ist die rollenbasierte Zugriffskontrolle. Durch klar definierte Rechte können Unternehmen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen auf sensible Informationen zugreifen können. Zusätzlich unterstützt ArchiveKeeper digitale Signaturen, wodurch die Authentizität von Dokumenten sichergestellt wird.

6. Fazit: Revisionssicherheit als Compliance-Fundament

Revisionssichere Dokumentenarchivierung ist kein optionales Komfortmerkmal, sondern ein essenzieller Bestandteil moderner Unternehmensführung. Sie schafft rechtliche Sicherheit, reduziert Haftungsrisiken und fördert Vertrauen bei internen wie externen Stakeholdern.

Wer ein leistungsfähiges, rechtssicheres Archivsystem wie ArchiveKeeper implementiert, schafft die Voraussetzungen für nachhaltige Compliance, reibungslose Audits und effiziente Geschäftsprozesse. Neben der Technik ist insbesondere die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der organisatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.

In einer Zeit, in der regulatorische Anforderungen steigen und digitale Prozesse zunehmend komplex werden, ist eine rechtskonforme, zukunftssichere Archivierung unverzichtbar. Unternehmen, die hier frühzeitig auf robuste und skalierbare Lösungen setzen, sichern nicht nur ihre Daten, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit.

ArchiveKeeper wurde von unabhängigen Wirtschaftsprüfern gemäß den strengsten Prüfungsstandards, darunter IDW PS 880, KFS/DV 1, IDW RS FAIT 1 und IDW RS FAIT 3, geprüft und zertifiziert. Diese Zertifizierungen belegen, dass ArchiveKeeper bei sachgerechter Anwendung die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen vollständig erfüllt. Unternehmen können sich daher darauf verlassen, dass ihre Archivierungslösung höchsten Standards entspricht.

ArchiveKeeper vereint digitale Archivierung, Cloud-Archivierung, Compliance, revisionssichere Dokumentenverwaltung und automatisierte Dokumentenerfassung in einer Plattform. Unternehmen profitieren von einer sicheren, flexiblen und effizienten Lösung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den modernen Anforderungen an ein papierloses Büro gerecht wird.